
Sind bei Banken wirtschaftliche Schwierigkeiten zu befürchten, die schwer wiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft, insb. den geordneten Ablauf des allgemeinen Zahlungsverkehr s erwarten lassen, so kann die Bundesregierung durch RVO Banken ein Moratorium , also einen Aufschub für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten , gewähren und anordne.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/moratorium-bei-schwierigkeiten-von
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